Schuldenfrei ins Eigenheim
Die Finanzwelt steht momentan
unter keinem guten Stern. Die Immobilienkrise in den USA und die damit in Zusammenhang stehenden Probleme deutscher Banken erschüttern das Vertrauen in die Geldinstitute. Auch der durch Banken getätigte Weiterverkauf von Krediten an
sogenannte Hegdefonds aus den USA
wird in der Öffentlichkeit immer häufiger angeprangert. Unter diesen Aspekten ist der Optionskauf einer Immobilie eine besonders attraktive und sichere Lösung.
Die aktuelle Situation zeigt, wie anfällig Banken mit Finanzierungen im Immobiliengeschäft sind. Sie selbst kennen aber kein Erbarmen. Wer Tilgungsraten und Kreditzinsen für die Finanzierung seiner Immobilie nicht mehr bezahlen
kann, muss den Traum von den eigenen
vier Wänden schnell aufgeben. Da die
Kreditinstitute nach streng betriebswirtschaftlichen
Kriterien handeln müssen,
sind häufig Zwangsversteigerungen die
Folge.
Dies ist in Deutschland öfter der Fall als
viele von uns annehmen. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 90.000 Objekte im Wege der Zwangsvollstreckung
und somit meist weit unter dem eigentlichen Marktwert versteigert.
Heuschrecken
Noch dramatischer können die Folgen
werden, wenn die sogenannten „Heuschrecken“
aus Übersee tätig werden.
Die Banken bekommen von den Hedgefonds
„schnelles Geld“ für den Verkauf
von Krediten. Dadurch entstehen auch
dem Staat Verluste durch entgangene
Steuereinnahmen und die verkauften
Kreditnehmer sind wirtschaftlich am
Ende. Für die Hedgefonds lohnt sich das
Geschäft allemal. Die durchschnittlichen
Profitraten liegen bei 22 Prozent.
Immobilien stehen zur Zwangsversteigerung,
obwohl die Raten an die kreditgebende
Bank immer pünktlich beglichen
wurden. Solche Nachrichten schrecken
auf, erst recht wenn sie im Fernsehen
kommen. Im Zeitalter der Globalisierung
werden Kredite gehandelt wie
jedes andere Wirtschaftsgut. Nach einer
Studie des Hamburger Instituts für
Finanzdienstleistungen haben deutsche
Banken und Sparkassen seit 2003 bereits
Kreditforderungen in Höhe von
15 Milliarden Euro verkauft, überwiegend
an amerikanische Beteiligungsgesellschaften.
Darunter befinden sich
auch korrekt bediente Kredite von mehreren
Tausend Eigenheimbesitzern.
Die neuen Eigentümer wollen die gekaufte
Forderung, die sie mit einem
deutlichen Abschlag erworben haben,
schnell verwerten und sind nicht daran
interessiert, dass der Kunde noch
Jahrzehnte abbezahlt. Der Trumpf in
der Hand der Kreditaufkäufer ist die
Grundschuld. Damit unterwirft sich der
Kunde der sofortigen Zwangsvollstreckung,
nicht seiner Immobilie, sondern
seines gesamten Vermögens. Eine Formulierung,
die vielen schon beim Kreditabschluss
Bauchschmerzen bereitet.
Doch die Banken beruhigen: Solange
Sie pünktlich zahlen, ist das nur eine
Formalie.
Im Falle eines Kreditverkaufs wird die
Grundschuld zu einem gefährlichen Instrumentarium.
Sie beläuft sich auf den
Kredit, der aufgenommen wurde, also
zum Beispiel einen Betrag von 200.000
Euro. Anders als eine Hypothek, die
direkt an die Forderung gekoppelt ist,
bleibt die Grundschuld während der
gesamten Kreditlaufzeit unverändert,
obwohl Monat für Monat getilgt wird.
Wer sie besitzt, kann den Betrag plus
18 Prozent Zinsen für die letzten drei
Jahre zurückfordern – oder die Zwangsvollstreckung
einleiten.
„Um den Kunden vor einer solchen Willkür
zu schützen, gibt es eine Zweckerklärung“,
sagt Christian Schmid-Burgk
von der Verbraucherzentrale Hamburg.
„Diese Vereinbarung verhindert, dass
die Bank einseitig kündigen kann, wenn
der Kredit bedient wird.“ Umstritten ist,
welchen Schutz diese Zweckerklärung
bietet, wenn der Kredit verkauft wird.
„Die Zweckerklärung kann nicht abgetreten
werden, denn das erfordert die
Zustimmung des Kunden“, sagt Schmid-
Burgk. Doch die Kunden erfahren zunächst
häufig gar nicht, dass ihr Kredit
verkauft werden soll. „Die Zweckerklärung
gilt weiter“, argumentiert jedoch
der auf Bankenrecht spezialisierte
Münchner Anwalt Jochen Weck.
Unter diesem Aspekt ist die von der Firma
Genotrade, mit Sitz in Schwäbisch
Hall, entwickelte neue Produktinnovation
GenoKonzept das richtige Produkt
zur richtigen Zeit.
Der Optionskaufvertrag
Das von der in Leinfelden-
Echterdingen ansässigen Genotec
eG Wohnbaugenossenschaft vertriebene
innovative Finanzprodukt basiert
auf einem Optionskaufvertrag, bei dem
sich der Optionskäufer sein Immobilienobjekt
quasi 25 Jahre erspart, ohne sich
wie bei einer Baufinanzierung verschulden
zu müssen. In diesen 25 Jahren
wohnt der Optionskäufer schon in den
eigenen vier Wänden und zahlt dafür
einen dauerhaft niedrigen Mietzins in
Höhe von 4,5% p.a. Zusätzlich bildet
der Optionskäufer mit einem zweckgebundenen
Ansparbeitrag von mindestens
1,1% p.a. das Kapital, um das Immobilienobjekt
zum heutigen Preis in 25
Jahren zu erwerben.
Genotrade-Geschäftsführer Jens Meier
erklärt: „Bei der Frage, welche Vorteile
das Optionskaufprodukt GenoKonzept
im Vergleich zur konventionellen Baufinanzierung
aufweist, geht es eigentlich
nur um folgende Entscheidung: Möchte
ich mit einer Schuldenlast in eine ungewisse
Zukunft gehen, oder schuldenfrei
und dabei immer flexibel ins Eigenheim
ziehen. Immer mehr Menschen erhalten
nach ihrem ersten Zinsauslauf keine Darlehensverlängerung
oder unzumutbare
Zinszuschläge.
Auch während der Laufzeit können sogenannte
Ersatzsicherheiten gefordert
werden. Das GenoKonzept schützt die
Menschen vor solch einer Vorgehensweise.
Durch den historisch günstigen
Mietzins von 4,5% auf 25 Jahre fest
spart der Kunde jeden Monat bares
Geld. Mit diesem Geld kann man locker
ein neues Auto kaufen – oder aber
pro Jahr bis zu 4.500 Euro für die Urlaubskasse
sparen. Wer das alles nicht
braucht, ist aber bestimmt deutlich früher
echter Eigentümer der Immobilie als
mit einer Baufinanzierung. Schöner und
entspannter lassen sich die eigenen vier
Wände nicht realisieren.“
Ende vergangenen Jahres entwickelte
Genotrade eine weitere Produktinnovation
– den GenoHausFonds I. Der
Fonds bildet die Brücke für verschuldete
Wohnbauer zum schuldenfreien Eigenheim
und darüber hinaus für renditeorientierte
Investoren mit einem mittelfristigen
Anlagehorizont eine attraktive
Geldanlage. Investoren können einen
Gesellschaftsanteil des GenoHaus-
Fonds I zu mindestens 2500 Euro oder
einem Betrag, der durch 250 teilbar ist,
zeichnen und ganz nebenbei Gutes tun,
indem sie Menschen aus einer schwierigen
Situation helfen. „Der Fonds hat ein
Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro
und eine voraussichtliche Laufzeit von
8 1⁄2 Jahren.
Die Grundverzinsung liegt bei 8% bis
zur Schließung des Fonds, die Mindestzielrendite
bei 10%. Der GenoHaus-
Fonds I erwirbt Immobilien von Kreditinstituten,
Forderungsaufkäufern und
Zwangsversteigerungen oder direkt von
notleidenden Finanzierungskunden aus
einer gekündigten beziehungsweise fällig
gestellten Darlehenssituation“, präzisiert
Jens Meier. Die Objekte werden
ausschließlich von „Eigentümern“ erworben,
die aufgrund finanzieller oder
privater Situationen „angeschlagen“
sind und Gefahr laufen, ihre Immobilie
zu verlieren. „Das Ziel des GenoHaus-
Fonds I ist es, diese gekauften Immobilien
an den ehemaligen Eigentümer zu
vermieten bzw. bei fremdvermieteten
Objekten alte Mietverträge fortzuführen
und die Immobilie den ehemaligen
Eigentümern mit GenoKonzept per Optionskauf
‚zurückzuverkaufen’“, unterstreicht
der Genotrade-Geschäftsführer
den sozialen Aspekt des Fonds.
Datum: 18.08.2009 | Von: Genotec eG | Kategorie: Archiv | Artikel Abrufe: 1151